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Produkt zum Begriff Beitragsfrei:


  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
    Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung

    Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 36.00 € | Versand*: 0 €
  • Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung
    Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung

    Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung , Dieses Buch beantwortet Fragen, die sich jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin stellen sollte! Die erfahrenen Autoren Carsten Laschet und Franz Held geben einen Überblick über die Grundgebote der Geschäftsführungstätigkeit von der Risikominimierung über die Haftungsprophylaxe bis zur Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken. Neben der Darstellung von Unternehmens-D&O-Versicherungslösungen werden auch die Möglichkeiten individueller Absicherung durch persönliche D&O-Policen erläutert. So gibt das Buch neben praktischen Tipps zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der Vermeidung persönlicher Inanspruchnahmen auch eine Entscheidungshilfe für bedarfsgerechten D&O-Versicherungsschutz. Neu in der 4. Auflage: Zwei Sonderbeiträge der Gastautoren Dr. Wolfram Desch zum Thema "Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung" sowie Oliver Lange zum Thema "Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?". , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 69.80 € | Versand*: 0 €
  • Kindergeld und Versicherung nach der Schule | Kindergeld zwischen Schule und Ausbildung| Ratgeber Kindergeld Übergangszeit
    Kindergeld und Versicherung nach der Schule | Kindergeld zwischen Schule und Ausbildung| Ratgeber Kindergeld Übergangszeit

    Finanzielle und rechtliche Situation in der Übergangszeit

    Preis: 14.95 € | Versand*: 1.95 €
  • Kann man jede Versicherung beitragsfrei stellen?

    Kann man jede Versicherung beitragsfrei stellen? Nein, nicht alle Versicherungen können beitragsfrei gestellt werden. Es hängt von der Art der Versicherung und den Vertragsbedingungen ab. Bei manchen Versicherungen ist es möglich, die Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen, während bei anderen Versicherungen dies nicht möglich ist. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Versicherungsunternehmen zu sprechen, um zu klären, ob eine Beitragsfreistellung möglich ist. In einigen Fällen kann eine Beitragsfreistellung auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben, daher ist es ratsam, sich vorher gut zu informieren.

  • Was bedeutet eine Versicherung beitragsfrei zu stellen?

    Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der Versicherungsnehmer vorübergehend keine Beiträge mehr zahlen muss, behält aber dennoch den Versicherungsschutz bei. Dies kann beispielsweise bei finanziellen Engpässen oder vorübergehender Nichtnutzung der Versicherungsleistung sinnvoll sein. Während die Beitragszahlung ausgesetzt ist, bleibt der Vertrag bestehen und kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass während der beitragsfreien Zeit möglicherweise gewisse Leistungen oder Leistungserhöhungen ausgesetzt sind.

  • Wie lange kann man eine Versicherung beitragsfrei stellen?

    Man kann eine Versicherung in der Regel für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei stellen, der je nach Versicherungsvertrag variieren kann. Dieser Zeitraum kann beispielsweise bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu 24 Monate betragen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Regelungen des Versicherungsvertrags zu prüfen, um herauszufinden, wie lange man die Versicherung beitragsfrei stellen kann. In einigen Fällen kann es auch möglich sein, die Versicherung dauerhaft beitragsfrei zu stellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es empfiehlt sich, sich mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen, um alle Optionen zu besprechen.

  • Wann ist urlaubsabgeltung beitragsfrei?

    Urlaubsabgeltung ist in Deutschland beitragsfrei, wenn sie aufgrund einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Dies bedeutet, dass die Urlaubsabgeltung nicht als reguläres Arbeitsentgelt angesehen wird und somit nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Allerdings muss die Urlaubsabgeltung versteuert werden, da sie als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beitragsfreiheit nur für die Urlaubsabgeltung gilt, die aufgrund einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. In anderen Fällen, wie z.B. bei der Auszahlung von Resturlaub während des laufenden Arbeitsverhältnisses, unterliegt die Urlaubsabgeltung der Sozialversicherungspflicht.

Ähnliche Suchbegriffe für Beitragsfrei:


  • Wann sind Einmalzahlungen beitragsfrei?

    Wann sind Einmalzahlungen beitragsfrei?

  • Welche Versorgungsbezüge sind beitragsfrei?

    Welche Versorgungsbezüge sind beitragsfrei? Beitragsfrei sind beispielsweise Versorgungsbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie als Altersrente ausgezahlt werden. Auch Beihilfen und Unterstützungen, die aus öffentlichen Mitteln gewährt werden, können beitragsfrei sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Versorgungsbezüge automatisch beitragsfrei sind, sondern dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel der Art der Versorgungsleistung und dem Versicherungsstatus. Es empfiehlt sich daher, im Einzelfall genauer zu prüfen, ob und in welchem Umfang Versorgungsbezüge beitragsfrei sind.

  • Wer ist beitragsfrei krankenversichert?

    Beitragsfrei krankenversichert sind in der Regel Personen, die nicht erwerbstätig sind und kein eigenes Einkommen haben. Dazu zählen beispielsweise Kinder, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Auch Ehepartnerinnen und Ehepartner von versicherten Personen können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Einkommensgrenzen und Voraussetzungen für die beitragsfreie Krankenversicherung gelten können. Wer genau unter diese Regelung fällt, sollte daher individuell geprüft werden.

  • Kann man Lebensversicherung beitragsfrei stellen?

    Ja, es ist möglich, eine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer vorübergehend keine Beiträge mehr zahlen muss, behält aber dennoch den Versicherungsschutz bei. Dies kann sinnvoll sein, wenn man vorübergehend finanzielle Engpässe hat oder die Versicherung nicht mehr benötigt. Allerdings sollte man beachten, dass die Beitragsfreistellung die Leistungen der Versicherung beeinflussen kann, z.B. die Höhe der Auszahlung im Todesfall. Es ist daher ratsam, sich vor einer Beitragsfreistellung genau über die Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls mit einem Versicherungsberater zu sprechen.

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